Terraristikmesse Karlsruhe Terraristikmesse Karlsruhe
 
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Ich bestelle hiermit verbindlich einen Standplatz für die Terraristikmesse in Karlsruhe. Die Börsenordnung habe ich gelesen und werde mich an diese halten. Bei Verstößen gegen die Börsenordnung erfolgt ein sofortiger Ausschluss aus der Veranstaltungshalle. Privatanbieter können maximal 3 Tische reservieren. Bei Reservierungen von 4 und mehr Tischen werden Sie von uns als Gewerblicher Anbieter behandelt.


 


Reservierung für Börse am:
Ich biete an
Firma Firmenname Pflicht wenn Anbieter Gewerblich
Name*
Vorname*
Straße*
PLZ*
Ort*
Telefon*
Mobil
Fax
Email*
Homepage
www.meinehomepage.de
Wird so wie von Ihnen eingetragen als Link für die Besucher gesetzt.
Wieviele Tische möchten Sie reservieren?* Jeder Tisch kostet 25 € incl. der Gesetzlicher Mehrwertsteuer. Pro Anbieter können maximal 8 Tische reserviert werden. Ab 3 Tischen sehen wir die Aussteller als Gewerblich,(Tischmaße: 1,30m x 0,65m)

Was bieten Sie an?* (um die Anbieter ein wenig zu ordnen, bitten wir um diese Info. Bitte genaue Angaben machen dieses Feld wird auch auf der Ausstellerliste veröffentlicht)

Es dürfen alle Tiere aus dem Terraristikbereich zum Verkauf angeboten werden, wenn deren Haltungsbedingungen der Börsenordnung entsprechen. (Keine Giftschlangen) Giftige Tiere wie z.B. Skorpione müssen als Giftig gekennzeichnet sein. Bei Skorpionen sind einige Arten nicht erlaubt siehe Börsenordnung.
Strom ?

Verteiler/Verlängerungskabel müssen selbst mitgebracht werden.

Verkaufserlaubniss nach § 11 vorhanden?

Verkaufserlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetzt liegt vor? Für Gewerbliches Handeln mit Tieren ist dies Pflicht. Privatanbieter benötigen dies nicht.

Ich möchte als Aussteller auf die Online Ausstellerliste aufgeführt werden.*

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden!

Bitte beachten Sie Ihre Angaben in der Rubrik (Was biete ich an), diese sollte komplett ausgefüllt sein. Die Angaben die Sie dort eintragen werden auf das Online Ausstellerformular übernommen. Zu jeder Tischreservierung müssen 10 € Kaution bezahlt werden, die Sie im Anschluss an die Börse (frühestens ab 16:00 Uhr, beim sauberen Verlassen des Börsenstandes) wieder erhalten. Zum sauberen Verlassen zählt auch das mitnehmen des Abfalles. Bitte beachten Sie, dass das mitführen eines Zuchtbuches auch für Ausländische Aussteller vorgeschrieben ist. Die Tischgebühren sind nach Erhalt unserer Reservierungsbestätigung innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen. Unsere Bankverbindung wir Ihnen per E Mail mitgeteilt.

Zu jeder Reservierung dürfen maximal zwei Personen als Verkäufer, zum Aufbau ab 7:00 Uhr in die Halle. Für diese zwei Personen ist der Eintrittspreis im Tischpreis enthalten. Bei einem Tisch ist nur eine Person inklusive, die zweite Person muß den Eintritt in Höhe von 7 € bezahlen.

Wenn der Standplatz 60 Minuten vor dem offiziellen Beginn (also bis 8:30 Uhr) noch nicht bezogen ist und keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde, verfällt die Standgebühr. Der Standplatz wird an andere Interessenten vergeben und es besteht kein Anspruch des Ausstellers mehr auf seine Reservierung. Es erfolgt keine Rückerstattung der Tischgebühren bei Nichterscheinen oder Absage der Tische. Bei späterem Erscheinen werden wir uns bemühen, noch einen geeigneten Standplatz zu organisieren. Dafür übernehmen wir aber keine Garantie.

Achtung Giftschlangen und Skorpione aus den Gattungen Androctonus, Leiurus, Nebo, Tityus und Hottentotta dürfen nicht angeboten werden.

Gewerbliche Aussteller müssen im Besitz einer Gewerbeerlaubnis nach §14 sein, oder über einen Reisegewerbeschein verfügen. Gewerbliche Aussteller die Wirbeltiere anbieten, benötigen eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzrecht zum gewerbsmäßigen Halten und Handeln von Wirbeltieren.

Wir benötigen eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung nach § 14 und eine Kopie Ihrer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz, sollten Sie über einen Reisegewerbeschein verfügen, bitte diesen auch zusenden per Fax +49 7251-3221956 oder E Mail umgehend zur Vorlage bei unserer Stadtbehörde.

Gewerbliche Anbieter die nicht über eine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen und keinen Reisegewerbeschein haben, müssen 24 € Gebühren bezahlen, dann wird unsererseits für Sie eine Verkaufserlaubnis bei der Stadtverwaltung Karlsruhe für beantragt. Diese Erlaubnis ist von der Stadt Karlsruhe und ist für eine Terraristikmesse gültig. Jeder Anbieter mit mehr als 3 Tischen wird von uns als Gewerblich behandelt. Wir bitten Sie, unsere Börsenordnung genauestens zu lesen, sodass Sie als Aussteller und wir als Veranstalter einen ruhigen Börsenverlauf haben werden.

 

Mit dem Absenden der Bestellung erkenne ich die Börsenordnung an.

Terraristik Börse
 
 
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