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* Diese Felder müssen ausgefüllt
werden!
Bitte beachten Sie Ihre Angaben in der Rubrik (Was biete ich
an), diese sollte komplett ausgefüllt sein. Die Angaben die Sie dort eintragen werden auf das Online Ausstellerformular übernommen.
Zu jeder Tischreservierung
müssen 10 € Kaution bezahlt werden, die Sie im Anschluss
an die Börse (frühestens ab 16:00 Uhr, beim sauberen
Verlassen des Börsenstandes) wieder erhalten. Zum sauberen Verlassen zählt auch das mitnehmen des Abfalles.
Bitte beachten Sie, dass das mitführen eines Zuchtbuches auch für Ausländische Aussteller vorgeschrieben ist.
Die Tischgebühren sind nach Erhalt unserer Reservierungsbestätigung innerhalb von 5 Tagen zu bezahlen.
Unsere Bankverbindung wir Ihnen per E Mail mitgeteilt.
Zu jeder Reservierung dürfen maximal zwei Personen als
Verkäufer, zum Aufbau ab 7:00 Uhr in die Halle. Für
diese zwei Personen ist der Eintrittspreis im Tischpreis enthalten.
Bei einem Tisch ist nur eine Person inklusive, die zweite Person
muß den Eintritt in Höhe von 7 € bezahlen.
Wenn der Standplatz 60 Minuten vor dem offiziellen Beginn (also bis 8:30 Uhr) noch nicht bezogen ist und keine schriftliche Sondervereinbarung getroffen wurde, verfällt die Standgebühr. Der Standplatz wird an andere Interessenten vergeben und es besteht kein Anspruch des Ausstellers mehr auf seine Reservierung. Es erfolgt keine Rückerstattung der Tischgebühren bei Nichterscheinen oder Absage der Tische. Bei späterem Erscheinen werden wir uns bemühen, noch einen geeigneten Standplatz zu organisieren. Dafür übernehmen wir aber keine Garantie.
Achtung Giftschlangen und Skorpione aus den Gattungen
Androctonus, Leiurus, Nebo, Tityus und Hottentotta dürfen nicht
angeboten werden.
Gewerbliche Aussteller müssen im Besitz einer Gewerbeerlaubnis
nach §14 sein, oder über einen Reisegewerbeschein verfügen.
Gewerbliche Aussteller die Wirbeltiere anbieten, benötigen
eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzrecht zum gewerbsmäßigen
Halten und Handeln von Wirbeltieren.
Wir benötigen eine Kopie Ihrer Gewerbeanmeldung nach § 14
und eine Kopie Ihrer Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz,
sollten Sie über einen Reisegewerbeschein verfügen, bitte
diesen auch zusenden per Fax +49 7251-3221956 oder E Mail umgehend
zur Vorlage bei unserer Stadtbehörde.
Gewerbliche Anbieter die nicht über eine Erlaubnis nach § 11
Tierschutzgesetz verfügen und keinen Reisegewerbeschein haben,
müssen 24 € Gebühren bezahlen, dann wird unsererseits
für Sie eine Verkaufserlaubnis bei der Stadtverwaltung Karlsruhe
für beantragt. Diese Erlaubnis ist von der Stadt Karlsruhe
und ist für eine Terraristikmesse gültig. Jeder Anbieter
mit mehr als 3 Tischen wird von uns als Gewerblich behandelt.
Wir bitten Sie, unsere Börsenordnung genauestens zu lesen,
sodass Sie als Aussteller und wir als Veranstalter einen ruhigen
Börsenverlauf
haben werden.
Mit dem Absenden der Bestellung erkenne ich die Börsenordnung
an.
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